Warum eigentlich nicht?
Wenn ich die "Ziele und Prioritäten" des Ausschusses nochmals lese, dann ist meine unmassgebliche Meinung, dass ArtCast da eigentlich ganz gut reinpassen würde:
· Gefördert werden sollen zeitgenössische, thematisch und ästhetisch relevante sowie eigenständige Kreationen im Bereich des audiovisuellen Kulturschaffens (Film, Video und Fotografie,
Medienkunst).
· Projektbezogene Beiträge sind möglich an Projekte - auch an Co-Produktionen mit dem Ausland, mit einem thematischen, ortsspezifischen oder biografischen Bezug zur Region Basel.
· In den Genuss von Beiträgen aus dem gemeinsamen Förderkredit BS/BL können Produzenten (juristische Personen) sowie Einzelpersonen kommen, denen inhaltlich und arbeitsmässig ein
gewisses Mass an Professionalität bei der Planung und Realisierung eines Projekts ein hohes Mass an Professionalität zugetraut wird.
· Der Förderkredit BS/BL dient hauptsächlich als Produktionskredit für die in der Region Basel tätigen Nachwuchskräfte im Bereich des audiovisuellen Kulturschaffens. Projekte von bereits
arrivierten Kulturschaffenden erfahren allenfalls eine subsidiäre Mitfinanzierung.
· Abschlussprojekte an Kunst- und Filmhochschulen können nur ausnahmsweise im Rahmen von Co-Finanzierungen mit subsidiären Beiträgen unterstützt werden.
· Mit den Beiträgen aus dem gemeinsamen Förderkredit BS/BL soll neben der Qualität des künstlerischen Schaffens auch die Akzeptanz des audiovisuellen Kunstschaffens beim Publikum
durch gezielte Vermittlung gefördert werden.
· Der Fachausschuss Audiovision und Multimedia kann zudem herausragende Projekte mit einem Beitrag bezuschussen.
Wir sind gespannt auf die schriftliche Begründung für die Ablehnung!
· Gefördert werden sollen zeitgenössische, thematisch und ästhetisch relevante sowie eigenständige Kreationen im Bereich des audiovisuellen Kulturschaffens (Film, Video und Fotografie,
Medienkunst).
· Projektbezogene Beiträge sind möglich an Projekte - auch an Co-Produktionen mit dem Ausland, mit einem thematischen, ortsspezifischen oder biografischen Bezug zur Region Basel.
· In den Genuss von Beiträgen aus dem gemeinsamen Förderkredit BS/BL können Produzenten (juristische Personen) sowie Einzelpersonen kommen, denen inhaltlich und arbeitsmässig ein
gewisses Mass an Professionalität bei der Planung und Realisierung eines Projekts ein hohes Mass an Professionalität zugetraut wird.
· Der Förderkredit BS/BL dient hauptsächlich als Produktionskredit für die in der Region Basel tätigen Nachwuchskräfte im Bereich des audiovisuellen Kulturschaffens. Projekte von bereits
arrivierten Kulturschaffenden erfahren allenfalls eine subsidiäre Mitfinanzierung.
· Abschlussprojekte an Kunst- und Filmhochschulen können nur ausnahmsweise im Rahmen von Co-Finanzierungen mit subsidiären Beiträgen unterstützt werden.
· Mit den Beiträgen aus dem gemeinsamen Förderkredit BS/BL soll neben der Qualität des künstlerischen Schaffens auch die Akzeptanz des audiovisuellen Kunstschaffens beim Publikum
durch gezielte Vermittlung gefördert werden.
· Der Fachausschuss Audiovision und Multimedia kann zudem herausragende Projekte mit einem Beitrag bezuschussen.
Wir sind gespannt auf die schriftliche Begründung für die Ablehnung!
patpatpat - 3. Mär, 12:42
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